Dafür sorgen, "dass an Stelle von Unrecht Recht tritt"
BZ-INTERVIEW mit Eberhard Stilz, dem neuen Präsidenten des Staatsgerichtshofes / Bürger können ihre Grundrechte neuerdings auch im Land einklagen.
STUTTGART. Seit 1. April können nicht mehr nur staatliche Organe beim Staatsgerichtshof, sondern auch Bürger Beschwerde einlegen, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Bettina Wieselmann sprach darüber mit Eberhard Stilz, dem Präsidenten des Staatsgerichtshofes.
BZ: Herr Stilz, der Staatsgerichtshof öffnet sich für Verfassungsbeschwerde von Bürgern. Sind solche schon eingegangen?Eberhard Stilz: Eine ganze Menge sogar. Die sind allerdings alle unzulässig, weil man dieses Recht erst seit 1. April wahrnehmen kann – sofern man alle Zulässigkeitsvoraussetzungen ...