Das Freiburger Schöffengericht hat einen Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 28-Jährige soll einem Wohnsitzlosen das Handy geraubt haben.
Staatsanwaltschaft und Gericht gingen von einem schweren Raub aus, da der Angeklagte bei der Wegnahme des Mobiltelefons gleichzeitig mit einem Messer gedroht habe. Da es bei der Drohung geblieben und das Messer nicht zum Einsatz gekommen sei, wurde ein minder schwerer Fall ...