Wegen versuchten Mordes eines Mitbewohners in einer Flüchtlingsunterkunft in Menzenschwand stand ein 48-jähriger Ukrainer vor Gericht. Nun wurde er zu drei Jahren und einem Monat Haft verurteilt.
Wegen versuchten Totschlages und nicht wie angeklagt wegen versuchten Mordes, Bedrohung in vier Fällen und Trunkenheit im Verkehr wurde ein 48-jähriger Ukrainer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt. Für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, wie sie die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sah die dritte Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Martin Hauser keinen ...