Die Biotopverbundplanung ist kein Wunschkonzert, sondern vorgeschrieben. Herbolzheim hat diese Planung an ein Fachbüro vergeben, welches den inhaltlichen Rahmen des Projekts vorstellte.
Dem Artenrückgang und Artensterben durch Verinselung, Flächenversiegelung oder Nutzungsintensivierung wird im Land Baden-Württemberg durch das Naturschutzgesetz entgegengetreten. Bereits seit 2003 ist der Biotopverbund festgeschrieben, seit 2015 ...