Neues Jahr
Vom Führerschein bis zur Klimaabgabe – 24 Dinge, die sich 2023 ändern
Wolfgang Mulke, Maik Heitmann, Horst Biallo, Barbara Schmidt & dpa
So, 01. Januar 2023, 10:27 Uhr
Wirtschaft
Ob 49-Euro-Ticket, Bürgergeld oder die elektronische Krankmeldung – mit dem Jahreswechsel kommen auf Bürgerinnen und Bürger etliche Neuerungen zu. Ein Überblick.
Von März 2023 an greift eine Preisbremse für Gas, Strom und Fernwärme. Sie wird rückwirkend eingeführt, gilt damit auch schon für Januar und Februar. Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent ihres Energieverbrauchs zu einem gedeckelten Preis. Erdgas darf maximal 12 Cent je Kilowattstunde kosten, Strom 40 Cent und Fernwärme 9,5 Cent. Maßgeblich für die 80 Prozent ist laut Bundesregierung in der Regel der Vorjahresverbrauch. Wer mehr verbraucht als jene 80 Prozent, muss dafür den normalen Marktpreis bezahlen. Der Energiepreisdeckel gilt bis Ende April 2024. Versorger sind verpflichtet, die Entlastung an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Ein Antrag ist nicht notwendig.
Nur auf Antrag gibt es die geplante Entlastung für Öl-, Pellets- oder Flüssiggasheizungen: Haushalte, die diesen Energieträgern von starken Preissteigerungen betroffen sind, werden vom Staat mit bis zu 2000 Euro entlastet. Dazu müssen sie allerdings nachweisen, dass sich ihre Beschaffungskosten 2022 wenigstens verdoppelt haben. Wo sie die Entlastung beantragen können, ist noch offen.
Studierende und Fachschüler erhalten eine Energiepauschale von 200 Euro. Antragsberechtigt ist, wer zum 1. Dezember 2022 an einer ...