Account/Login

Umsatzsteuer

Wann Kuchenverkauf an Schulen steuerfrei ist – und wann nicht

Axel Habermehl
  • Mi, 15. November 2023, 15:36 Uhr
    Südwest

     

BZ-Abo Verkaufen Eltern, Schüler oder Lehrer an Schulen oder Kindergärten Kuchen, kann ab 2025 Mehrwertsteuer auf die Erlöse anfallen. Ob das Finanzamt zugreift, hängt von Details ab. Was ist zu beachten?

Der Verkauf von Kuchen kann mehrwertsteuerpflichtig sein.  | Foto: IMAGO/Zoonar.com/Erwin Wodicka
Der Verkauf von Kuchen kann mehrwertsteuerpflichtig sein. Foto: IMAGO/Zoonar.com/Erwin Wodicka
Organisatoren von Schul- oder Kindergartenfesten müssen ab 2025 einiges beachten, wenn sie vermeiden wollen, dass auf Einnahmen solcher Veranstaltungen Mehrwertsteuer erhoben wird. Das Kultus- und das Innenministerium von Baden-Württemberg haben kürzlich den Schulen detaillierte Informationen zu Auswirkungen einer bevorstehenden, schon mehrfach verschobenen, Reform der Umsatzbesteuerung öffentlicher Einrichtungen zukommen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,50 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel