Account/Login

Immobilien

Wohnungsbesichtigung: Was müssen Mieter alles zulassen?

  • Sabine Meuter & dpa

  • Di, 30. Januar 2024, 09:50 Uhr
    Haus & Garten

     

Der Vermieter oder die Vermieterin möchte die vermietete Wohnung besichtigen? So ohne Weiteres geht das zumeist nicht. Welche Rechte Mieter und Vermieter haben und wann man nein sagen kann.

  | Foto: Christin Klose (dpa)
Foto: Christin Klose (dpa)
An der Wohnungstür klingelt es. Die Vermieterin bittet um Einlass, weil sie die Wohnung besichtigen will. Ganz so spontan darf sie das aber nicht. Und sie muss auch einen triftigen Grund haben, warum sie die vermieteten Räume sehen will. "Reine Neugierde, etwa um zu sehen, wie eine Mietpartei die Wohnung eingerichtet hat, ist kein berechtigter Grund für eine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel