Werden Jahrzehnte alte Gemeindestraßen saniert, dürfen die Kommunen auch keine Anliegerbeiträge mehr erheben. Richter schaffen jetzt Klarheit und sprechen von Verjährung.
Des einen Leid ist des anderen Freud’. Ein Satz, der die Situation für Anlieger und Kommunen beim Dauerthema Straßensanierungen ...