Eine Reinigungskraft wirft ihrem Chef vor, sie in Weil am Rhein bedrängt zu haben. Widersprüche, familiäre Verstrickungen und der Zeitpunkt der Anzeige wecken aber Zweifel. Am Ende steht ein Freispruch.
Ein 53-jähriger Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma ist am Amtsgericht Freiburg von Vorwürfen der sexuellen Nötigung und der Freiheitsberaubung freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, sich an einer Mitarbeiterin vergangen zu haben. Deren Aussage erwies sich vor Gericht aber nicht als schlüssig.
Drei Vorfälle legte die Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last. Im Dezember ...