Antrag in Karlsruhe erfolglos
Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Teil-Lockdown ab / RKI: "Kurve flacht sich ab".
(AFP/dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Corona-Regeln abgelehnt. Zwar sei die erzwungene Schließung des Restaurants ein Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit, so das Gericht. Jedoch seien die Maßnahmen befristet, weswegen sie die Frau nicht in ihrer Existenz bedrohten. Derweil bleibt die Infektionslage in Deutschland angespannt, auch wenn die Zahl der Neuinfektionen zuletzt weniger stark gestiegen ist.
Das Infektionsgeschehen nehme immer noch in ganz Deutschland zu, Kliniken meldeten zunehmend Engpässe, hieß es am Donnerstag beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin. "Wir müssen noch ein paar ...