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Corona-Regeln im Südwesten: Was ist erlaubt, was bleibt verboten?

Jens Schmitz

Von

So, 14. Juni 2020 um 18:33 Uhr

Südwest

BZ-Plus Die Öffnung der Grenzen markiert eine Zäsur in der Corona-Krise – aber die Normalität ist noch weit. Das zeigt auch unser Überblick über den aktuellen Stand der Auflagen in Baden-Württemberg.

Im März noch waren Treffen von maximal...  bis maximal zehn Personen gestattet.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Im März noch waren Treffen von maximal zwei Personen erlaubt, sofern diese nicht zu einer Familie gehörten oder im selben Haushalt lebten. Nun ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit bis maximal zehn Personen gestattet. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
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Beinahe so komplex wie das gesellschaftliche Leben sind inzwischen auch die Corona-Vorgaben des Landes – zum heutigen Montag gibt es Lockerungen für Reisebusse und Einrichtungen wie das Müttergenesungswerk, an Schulen wird der Präsenzunterricht ausgeweitet. Doch nicht nur dort sind die Details kompliziert. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln.
Öffentlicher Raum:
Der Aufenthalt zu ...

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