Diesel-Kläger, die ihren VW nach Auffliegen des Abgasskandals gekauft haben, haben schlechte Karten. Denn der BGH hält es für wenig wahrscheinlich, dass sie nichts vom Skandal mitbekommen haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält es in einem Musterfall für wenig wahrscheinlich, dass jemand vom Dieselskandal überhaupt nichts mitbekommen haben soll und völlig arglos war. Die Hürden für Schadenersatz von Volkswagen ...