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EU-Parlament drängt zum Handeln

Daniela Weingärtner
  • Do, 17. Februar 2022
    Ausland

     

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wollen die Abgeordneten schnell Schritte gegen Polen und Ungarn einleiten.

Das EU-Parlament möchte schnell durchg..., wenn Grundrechte ausgehöhlt werden.   | Foto: Zhang Cheng (dpa)
Das EU-Parlament möchte schnell durchgreifen, wenn Grundrechte ausgehöhlt werden. Foto: Zhang Cheng (dpa)

. Polen und Ungarn sind mit dem Versuch gescheitert, den sogenannten "Rechtsstaatsmechanismus" zu stoppen. Der Europäische Gerichtshof EuGH wies die Klage der beiden Länder am Mittwoch ab.

Vordergründig dient die im Dezember 2020 beschlossene Verordnung dazu, die ordentliche Verwendung von EU-Mitteln zu gewährleisten. Wenn ein Land die wirksame Bekämpfung von Korruption und die Unabhängigkeit der Gerichte nicht mehr sicherstellen kann, sollen Fördermittel einbehalten werden können. Das EU-Parlament und einige Mitgliedsstaaten würden das Instrument aber dazu einsetzen, Polen und Ungarn unter Druck zu setzen, um generell den Abbau demokratischer Rechte zu stoppen.

Dem schob das Gericht einen Riegel vor. "Der Gerichtshof stellt fest, dass ein Verfahren nur dann eingeleitet werden kann, wenn die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder ihre finanziellen Interessen unmittelbar beeinträchtigt werden." Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte das Urteil. Man werde es sorgfältig prüfen und "in den kommenden Wochen" Leitlinien dazu erlassen.

Das klingt nach einer langwierigen Prozedur. Das Europaparlament hingegen drängt zum Handeln und möchte die Schwelle für Sanktionen tiefer legen, als es das Urteil nahelegt. Im Oktober 2021 hat das Parlament die Kommission vor dem EuGH wegen Untätigkeit verklagt. Mit dem gestrigen Urteil fühlen sich nun Abgeordnete quer durch die Parteien in ihrer Haltung bestätigt. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (Konservative Fraktion) sagte: "Das Europäische Parlament erwartet nun von der Kommission eine rasche Anwendung des Mechanismus. Die Grundvoraussetzung, dass Rechtsstaatlichkeit in einem Land respektiert wird, wenn EU-Mittel fließen sollen, ist für das Parlament nicht verhandelbar."

Terry Reintke von den Grünen ignoriert die Feststellung des Gerichts, dass der Mechanismus nur greift, wenn die EU wirtschaftliche Schäden zu fürchten hat. Sie sagt: "Wir haben alle Instrumente. Was fehlt, sind der Mut und der Wille der Europäischen Kommission, die Rechtsstaatskrise ernst zu nehmen und auf den Zerfall der Demokratie in Ungarn und die Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen angemessen zu antworten." Sollte die Kommission tatenlos bleiben, droht sie mit Konsequenzen: "Das EU-Parlament sollte die Möglichkeit prüfen, die Haushaltsentlastung der EU-Kommission aufzuschieben, solange die den Rechtsstaatsmechanismus nicht anwendet."

Ebenso deutlich, aber klar in einer Linie mit dem Richterspruch, reagiert die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament, Monika Hohlmeier (CSU). Sie fordert, dass nun alle 27 Mitgliedsstaaten von der Kommission überprüft werden müssen. "Wo weitreichende Verstöße gegen die EU-Haushaltsordnung festzustellen sind, wie zum Beispiel nicht geahndeter Subventions- und Ausschreibungsbetrug, völlige Gleichschaltung der Justiz und Repressalien gegen Richter und Staatsanwälte sowie Unterstützung oligarchischer Strukturen, muss die Kommission jetzt und unmittelbar handeln." Allerdings gehe Sorgfalt vor Eile, um zu erwartenden Klagen rechtlich standhalten zu können.

Die EU-Kommission ist nun am Zuge. Sie hat immer betont, Leitlinien erst beschließen zu wollen, wenn die Verordnung grundsätzlich vom Gericht gebilligt wurde. Das ist nun geschehen, und die "Leitlinien" müssten eigentlich längst fertig in der Schublade liegen.

Im April wird in Ungarn aber gewählt. Die Zustimmung zu Victor Orbans Fidesz-Partei ist rückläufig. Da die Aussicht auf ausbleibende EU-Gelder seine Chancen weiter schmälern könnte, wird er mit allen Mitteln versuchen, die Prozedur zu verlangsamen. Doch wie stets in Europa sind ohnehin etliche Hürden zu überwinden, bis Tacheles geredet werden kann. Die Verordnung sieht vor, dass Mitgliedsstaaten, bei denen ein Mangel an rechtsstaatlicher Kontrolle bei der Mittelvergabe vermutet wird, bis zu drei Monate Zeit für eine Stellungnahme erhalten. Fällt die nicht befriedigend aus, schlägt die Kommission vor, welche Fördergelder eingefroren werden sollen. Darauf kann sich die betroffene Regierung wieder drei Monate mit einer Stellungnahme Zeit lassen und zusätzlich den Europäischen Rat zu einer Debatte über das Thema verpflichten. Erst dann wird abgestimmt, wobei eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten erforderlich ist.

Die käme vermutlich zustande, da zehn Länder (einschließlich Deutschland) die EU-Kommission in dem Rechtsstreit mit Polen und Ungarn unterstützt hatten. Dennoch ist die ganze Prozedur so langwierig, dass selbst wenn Ursula von der Leyen morgen ein entsprechendes Verfahren gegen Ungarn oder Polen starten würde, Sanktionen frühestens nach der Sommerpause zu erwarten wären.

Ressort: Ausland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 17. Februar 2022: PDF-Version herunterladen

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