Der Betreiber des Kanderner Pflegeheims sieht dessen Existenz durch die neue Landesheimbauverordnung bedroht. Die Heimaufsicht sieht aber keinen Spielraum, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Die zehnjährige Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Heimbauverordnung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2009 endet zum September. Harald Preinl, Eigentümer und Leiter des Pflegeheims Wohnpark an der Kander, sieht sich dadurch existenziell bedroht. Insbesondere durch die darin ...