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Landesheimbauverordnung

Heimaufsicht: Keine Ausnahmegenehmigung für Kanderner Pflegeheim

Moritz Lehmann
  • Do, 16. Mai 2019, 14:58 Uhr
    Kandern

     

Der Betreiber des Kanderner Pflegeheims sieht dessen Existenz durch die neue Landesheimbauverordnung bedroht. Die Heimaufsicht sieht aber keinen Spielraum, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Ein Kanderner Pflegeheim sieht sich durch eine geänderte Gesetzeslage bedroht.   | Foto: Symbolfoto: Sven Hoppe (DPA)
Ein Kanderner Pflegeheim sieht sich durch eine geänderte Gesetzeslage bedroht. Foto: Symbolfoto: Sven Hoppe (DPA)
Die zehnjährige Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Heimbauverordnung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2009 endet zum September. Harald Preinl, Eigentümer und Leiter des Pflegeheims Wohnpark an der Kander, sieht sich dadurch existenziell bedroht. Insbesondere durch die darin ...

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