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Lahr und Umland

In Bussen gilt die 3G-Regelung – kontrolliert wird stichprobenartig

Alena Ehrlich
  • Mi, 24. November 2021, 18:00 Uhr
    Lahr

     

BZ-Plus In Bussen und Bahnen gelten seit Mittwoch strengere Corona-Regeln. Fahrgäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Was sagt die SWEG dazu?

Schüler sind von der 3G-Regel im öffentlichen Personenverkehr ausgenommen.  | Foto: Christoph Breithaupt
Schüler sind von der 3G-Regel im öffentlichen Personenverkehr ausgenommen. Foto: Christoph Breithaupt
Was gilt im ÖPNV?
Bundesweit gilt im öffentlichen Personenverkehr seit Mittwoch die 3G-Regel – somit auch in den Bussen der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH (SWEG). Wer mitfahren will, muss nachweisen können, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Zur Identitätsüberprüfung ist außerdem ein Personalausweis oder Reisepass notwendig, heißt es in einer Mitteilung des ...

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