Wären die Planungen für Atomkraftwerke aus den 1960ern verwirklicht worden, gäbe es jetzt etliche Meiler mehr am Hochrhein geben. Politiker erinnern sich noch gut an den Widerstand gegen die Pläne.
Am Dienstag, 1. Februar, sind es 20 Jahre her, dass der Bund erstmals einen Termin für das Ende der Kernkraft in Deutschland beschloss. Lange vor Fukushima legte die Neufassung des Atomgesetzes von 2002 fest, dass Reaktoren nicht länger als 32 Jahre ab ihrer Inbetriebnahme laufen dürfen, der Neubau kommerzieller Atomkraftanlagen verboten wurde. Doch es gibt es Anlass, noch weiter in die Vergangenheit zu ...