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Verbraucher

Kabelfernsehen künftig nicht mehr auf den Mieter umlegbar – was es zu beachten gibt

  • dpa

  • Mi, 03. Januar 2024, 15:38 Uhr
    Computer & Medien

     

Bisher konnte der Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen auf den Mieter umlegen. Das ändert sich bald. Damit eröffnen sich für Mieter neue Übertragungsmöglichkeiten. Das wichtigste im Überblick.

Ab Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen.  | Foto: Britta Pedersen (dpa)
Ab Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Foto: Britta Pedersen (dpa)
Millionen Mieter müssen spätestens in einem halben Jahr vertraglich neue Wege gehen, um in ihrer Wohnung weiter fernsehen zu können. Am 1. Juli läuft eine gesetzliche Frist aus - ab dann dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Jahrelang betraf diese Praxis circa 12 Millionen Mieter. Nun endet das in den 80-ern eingeführte Nebenkostenprivileg, das den Kabelnetzbetreibern Vodafone und Tele Columbus einen Vorteil beschert hat. Eine Alternative zum Kabelfernsehen ist die ...

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