Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen muss nach aktuellen Regeln vor jedem Dienstantritt einen Corona-Test machen. Unabhängig vom Impfstatus. Das sorgt für Unmut.
Eine Regelung im neuen, vom Bundestag vergangene Woche verabschiedeten Infektionsschutzgesetz hat zu Widerstand der Länder geführt. Es geht um die Testpflicht in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Die Ländergesundheitsminister forderten am ...