Weil ihm der Bachlauf auf seinem Grundstück wohl nicht passte, soll ein Landwirt nördlich von Freiburg das Gewässer einfach zugeschüttet haben. Jetzt befasst sich das Amtsgericht mit dem Fall.
Weil ihm der Verlauf eines Bachs auf seinem Grundstück wohl nicht passte, soll ein Landwirt aus einer Gemeinde nördlich von Freiburg das Gewässer einfach zugeschüttet und umgeleitet haben. Deshalb muss sich der 62-Jährige seit Donnerstag vor dem Freiburger Amtsgericht verantworten. Einer der Vorwürfe: Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.
"Beton, Beton, Beton, Beton", sagt ein ...