Bisher galt: Ungeimpfte, die in Corona-Quarantäne müssen, bekommen den Verdienstausfall nicht ersetzt. Nun muss auch mit Einbußen rechnen, wer noch nicht vollständig geimpft ist.
Wer sich aufgrund einer behördlichen oder gesetzlichen Anweisung in Corona-Quarantäne begeben muss, hat Anspruch auf Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Ausgenommen davon sind aber Menschen, die diesen Schaden durch eine Impfung hätten verhindern können. Hier kann inzwischen auch die Booster-Impfung eine Rolle spielen. Darauf wies jüngst ein Kurzgutachten ...