Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung mehr Autonomie ermöglichen. Kreisräte und Kreisverwaltung in Lörrach kritisieren das Gesetz und seine Anwendung jedoch scharf. Zu Recht?
Das Bundesteilhabegesetz soll die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in der Eingliederungshilfe umsetzen. Die stufenweise Umsetzung dieser groß angelegten Reform begann 2017 und soll eigentlich in diesem Jahr abgeschlossen sein. Doch bis die Verwaltung das für alle 2500 Leistungsempfänger im Kreis Lörrach geschafft hat, wird es noch dauern. Woran das liegt, war Thema der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses im Kreistag. Dabei kritisierte die Kreisverwaltung auch die Einrichtungen, mit denen sie sich auf ein Vergütungsmodell einigen muss. Dabei geht es um Geld – und die Frage, wie ein menschenwürdiges Leben aussieht.
Das ernüchterte Fazit der Kreispolitik
Am Ende der Ausführungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Sozialausschuss ist die Stimmung gedrückt. "Es ist ein bürokratisches Monster geschaffen worden", resümiert Dirk Werner, Leiter des Fachbereichs Soziales. ...