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Schritt für Schritt

  • Sa, 12. September 2020
    Haus & Garten

     

Eine Zehn-Punkte-Anleitung für energetische Sanierungen.

Noch im Originalzustand: Wohnhaus aus den 1950er-Jahren vor der Modernisierung.  | Foto: Steffen Scheyhing/Bausparkasse Schwäbisch Hall
Noch im Originalzustand: Wohnhaus aus den 1950er-Jahren vor der Modernisierung. Foto: Steffen Scheyhing/Bausparkasse Schwäbisch Hall

Am 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Es regelt neben Standards für Neubauten auch Vorgaben und Förderungen für die energetische Gebäudesanierung. Die Mittel sind schon seit Anfang 2020 verfügbar. Dennoch haben viele Hausbesitzer überfällige Sanierungen aufgeschoben. Wer im Winter nicht im Kalten sitzen will, sollte daher vor dem Herbst den Sanierungsbedarf prüfen, rät die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Schimmelbildung, zu heißes Dachgeschoss im Sommer oder kalte Räume trotz aufgedrehter Heizung im Winter – dann ist eine energetische Sanierung geboten. Wer saniert, kann gegenüber unsanierten Gebäuden 50 bis 80 Prozent der Heizkosten einsparen und schont damit zugleich das Klima. Viele Hausbesitzer wollen das, wissen aber nicht, wo sie ...

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