Vor dem Landgericht muss sich ein 72-Jähriger rechtfertigen, weil die Kleinkunstbühne, die er seit 1987 betreibt, abgebrannt ist.
Hat ein 72-jähriger ehemaliger Gymnasiallehrer, der seit 1987 zusammen mit seiner Familie in einer Gemeinde im nördlichen Ortenaukreis eine Kleinkunstbühne betreibt, in einem psychischen Ausnahmezustand einen Brand in der Kultureinrichtung selbst gelegt? Oder ist das Feuer durch einen Kurzschluss ...