Einzelhändler können auf Mietminderung hoffen, wenn ihr Geschäft wegen der Pandemie geschlossen bleiben musste. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Einzelhändler können auf Mietminderungen hoffen, wenn ihr Geschäft wegen der Corona-Pandemie geschlossen bleiben musste. Allerdings gibt es keine pauschale Regelung wie etwa eine Aufteilung der Kosten je zur Hälfte auf Mieter und Vermieter. Es müssten immer sämtliche ...