Wer in Haft genommen wird, hat das Recht, eine Vertrauensperson zu informieren. Dies gilt auch für Ausländer, die abgeschoben werden sollen. Daran hat jetzt das Bundesverfassungsgericht die deutschen Amtsgerichte erinnert.
In Deutschland darf niemand einfach so "verschwinden". Das ist eine der Lehren aus dem Nationalsozialismus. Es gehört daher zu den Justiz-Grundrechten, dass über jede Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung "unverzüglich ein Angehöriger des ...