Das 2017 verabschiedete Gesetz über das Verbot im Ausland geschlossener Kinderehen soll angepasst werden. Die neuen Regelungen sollen zum Schutz der Betroffenen dienen.
Das 2017 verabschiedete Gesetz über das Verbot im Ausland geschlossener Kinderehen soll angepasst werden. Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde, sieht zwar weiterhin vor, dass solche ...